
Kooperation zwischen Seniorenheim und Zahnarzt
Seniorenheime sind gesetzlich dazu angehalten, ihren Bewohnerinnen und Bewohnern eine regelmäßige zahnärztliche Versorgung zu ermöglichen. Eine feste Kooperation mit einem Zahnarzt stellt sicher, dass diese Betreuung strukturiert, zuverlässig und qualitätsgesichert erfolgt.
Im Rahmen einer Zusammenarbeit besucht der kooperierende Zahnarzt die Einrichtung regelmäßig vor Ort. Dabei werden Kontrolluntersuchungen, Prophylaxemaßnahmen sowie notwendige Behandlungen direkt im Heim durchgeführt. Zudem erfolgt eine enge Abstimmung mit der Pflegeleitung und den Angehörigen, um individuelle Bedürfnisse zu berücksichtigen und Behandlungsabläufe optimal zu organisieren.
Durch eine vertraglich geregelte Kooperation profitieren Einrichtungen von klaren Ansprechpartnern, planbaren Besuchsterminen und einer nachhaltigen Verbesserung der Mundgesundheit ihrer Bewohnerinnen und Bewohner.
Ablauf einer Kooperation
1. STIPPVISITE
• Unverbindliches Kennenlernen
• Bedarf und Rahmen klären
2. KOOPERATIONSVERSTRAG
• Besuchsintervalle festlegen
3. ERSTUNTERSUCHUNG
• Untersuchung vor Ort
• Individuelle Behandlungspläne
4. REGELMÄSSIGE BETREUUNG
• Wiederkehrende Kontroll- und Behandlungstermine
• Prophylaxe und notwendige Maßnahmen
5. ABSTIMMUNG & DOKUMENTATION
• Enge Zusammenarbeit mit Pflegeeinrichtung
• Laufende Dokumentation und Anpassung